{"id":132,"date":"2014-06-11T17:04:26","date_gmt":"2014-06-11T15:04:26","guid":{"rendered":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/WP\/?page_id=132"},"modified":"2024-04-01T20:12:15","modified_gmt":"2024-04-01T18:12:15","slug":"forschung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/?page_id=132","title":{"rendered":"Forschung \/ Veranstaltungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">\n<p><strong>Leitlinien der wissenschaftlichen Arbeit<\/strong><br \/>\nDer Lehrstuhl vertritt das R\u00f6mische Recht, die Rechtsvergleichung sowie das gesamte Spektrum des B\u00fcrgerlichen Rechts in Forschung und Lehre. Ausgehend von der Besch\u00e4ftigung mit der historischen Wurzel aller kontinentaleurop\u00e4ischen Rechtsordnungen, dem R\u00f6mischen Recht, umfasst die wissenschaftliche Behandlung des geltenden deutschen wie der kontinentaleurop\u00e4ischen Rechte mehr als nur die Inhalte der jeweiligen F\u00e4cher. Gerade die Verkn\u00fcpfung des auf der Idee der Privatautonomie fundierten romanistischen Ansatzes mit einer rechtsvergleichenden Perspektive versteht das Privatrecht als zeitloses, allgemein menschliches Ph\u00e4nomen, das innerhalb der Gesamtrechtsordnung das fundamentale Instrument zur Befriedigung individueller Interessen und zur Bew\u00e4ltigung sozialer Konflikte darstellt. Dieses individualistische, grundlegende und zugleich universale Verst\u00e4ndnis des Privatrechts sowie die Erforschung seiner Gestaltungsm\u00f6glichkeiten sind der Schl\u00fcssel des rechtstheoretischen und methodologischen Schwerpunkts des Lehrstuhls.<br \/>\nSomit steht der Lehrstuhl in der Tradition des Verst\u00e4ndnisses des Rechts als gesamten, auf sozio\u00f6konomischen Wechselwirkungen basierten Ph\u00e4nomens (Kunkel, N\u00f6rr) und kn\u00fcpft insoweit an die Arbeit der vorherigen Lehrstuhlinhaber Univ.-Prof. Dr. G\u00fcnther Jahr und Univ.-Prof. Dr. jur. Dr. phil. Alfons B\u00fcrge an, die beide, jeder auf seine Weise, die rechtshistorische und rechtsvergleichende Behandlung des Privatrechts mit modernen wirtschaftsrechtlichen und methodenrechtlichen Fragestellungen verkn\u00fcpft haben.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten Forschungsgebiete<\/strong><\/p>\n<p><strong>Spannungsverh\u00e4ltnis von gesetzgebender und rechtsprechender Gewalt:<\/strong> Die richterliche Normsetzung im Sinne einer Ersatzgesetzgebung ist sp\u00e4testens seit der Epoche des Naturrechts kritisch hinterfragt worden und bildet ein wiederkehrendes Objekt der rechtspolitischen Diskussion. Die Spannbreite m\u00f6glicher Antworten h\u00e4ngt von dem Rahmen ab, innerhalb dessen das Problem er\u00f6rtert wird und reicht vor dem Hintergrund der auf Montesquieu zur\u00fcckgehenden Gewaltenteilungslehre von einem Verst\u00e4ndnis des Richters als \u201eunpolitischer\u201c, gesetzesvollziehender Akteur bis hin zu der Rolle eines \u201esocial engineer\u201c. Gerade der EuGH ist in diesem Zusammenhang h\u00e4ufig Ziel von Kritik geworden, die \u00fcber die blo\u00dfe Urteilsbewertung hinausgeht und sich zu einer die Autorit\u00e4t und Legitimit\u00e4t des Gerichts unterminierenden Institutionenkritik formiert. Dabei werden zumeist einzelne, politisch wirkm\u00e4chtige und bisweilen juristisch umstrittene Urteile in den Fokus genommen. Sollen aber fundierte, methodische Aussagen \u00fcber nach Einfl\u00fcssen, Auswirkungen und Wechselwirkungen zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung auf Unionsebene getroffen werden, bedarf es einer gro\u00dffl\u00e4chigen, systematischen Untersuchung, die \u00fcber einzelne Entscheidungen weit hinausgeht. Daran ankn\u00fcpfend untersucht die Lehrstuhlinhaberin, in welchem kausalen Verh\u00e4ltnis die Rechtsprechung des EuGH zur Richtliniensetzung vor allem in den Bereichen des Wirtschaftsrechts steht. Damit f\u00fcgt sich die Forschung, die nicht nur f\u00fcr den europ\u00e4ischen Integrationsprozess von grundlegender Bedeutung ist, sondern auch Erkenntnisse \u00fcber das Spannungsverh\u00e4ltnis von gesetzgebender und rechtsprechender Gewalt insgesamt verspricht, in die Arbeit des Instituts f\u00fcr Europ\u00e4isches Recht, dessen Institutsleitung die Lehrstuhlinhaberin innehat, ein und f\u00fchrt diese fort.<\/p>\n<p><strong>Schenkungsrecht als juristisch-soziales Ph\u00e4nomen:<\/strong> Als stetiges Projekt steht das Schenkungsrecht in Form einer Kommentierung in \u201edem\u201c Standard-Kommentar zum Zivilrecht, dem \u201eStaudinger\u201c, im Zentrum der Forschung. Mehr als bei anderen Schuldvertr\u00e4gen ist die Schenkung vor allem auch ein soziales Ph\u00e4nomen, bei dem menschliche Bindungen mehr im Vordergrund stehen als rechtliche. Die Normierung der Schenkung, von der misstrauischen Haltung des r\u00f6mischen Rechts gegen\u00fcber unentgeltlichen Zuwendungen, die sich bis heute in den romanischen L\u00e4ndern fortsetzt, bis zum Umgang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften fordert das Privatrecht in seiner umfassenden Dimension, f\u00f6rdert es aber auch. Die genannte Kommentierung ist mittlerweile in der ersten Auflage (2013) und der zweiten Auflage (2021) erschienen und wird fortgesetzt in der Online-Ausgabe des Staudinger-Kommentars aktualisiert. In diesem Zusammenhang betreut die Lehrstuhlinhaberin eine Dissertation zur vertragsrechtlichen Analyse der (kostenlosen) Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen. Eine weitere Dissertation nimmt die Verm\u00f6gensauseinandersetzung au\u00dferhalb des G\u00fcterrechts bei Beendigung von Lebensgemeinschaften durch Trennung und die hierzu vorgebrachten Reform\u00fcberlegungen f\u00fcr das deutsche Recht unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten in den Blick.<\/p>\n<p><strong>Rechtsentwicklung im Ausland: <\/strong>Schon die Personalunion zwischen der Lehrstuhlinhaberin und der Auslandsbeauftragten der Fakult\u00e4t bedeutet wegen des rechtsvergleichenden Schwerpunkts besondere Synergieeffekte. Neben der Zusammenarbeit in Forschung und Lehre mit f\u00fchrenden Universit\u00e4ten in Italien (Pavia, Catania, Parma, Neapel), Spanien (Madrid Complutense, Baskenland, Tarragona), Israel (Tel Aviv Bar-Ilan), Russland (Wolshskij) und Japan (kaiserliche Universit\u00e4ten in Kyushu und Kyoto) wurde ein weiteres Projekt mit der Universit\u00e4t Tbilissi (Georgien) in die Forschungst\u00e4tigkeit einbezogen. Durch den Austausch von Forschern, Dozenten und Studierenden beider Universit\u00e4ten soll hier ein Beitrag zur Weiterentwicklung des georgischen Privatrechts geleistet werden. Wegen der Verwurzelung des dortigen Privatrechts in der europ\u00e4ischen und vor allem deutschen Tradition kn\u00fcpft diese Aufgabe an die rechtshistorische, rechtvergleichende und rechtmethodologische Ausrichtung der Privatrechtsforschung des Lehrstuhls nahtlos an. Aus dieser Verbindung ist bereits eine rechtsvergleichende Dissertation zum georgischen Bereicherungsrecht hervorgegangen. Als Zweige dieses Problemkreises ist die Erforschung von Prozessen der europ\u00e4ischen Ordnungsbildung zu betrachten, die im Zentrum der Forschung der n\u00e4chsten Jahre stehen wird. Die Untersuchung der Genese des europ\u00e4ischen Rechts unter dem Blickwinkel der umfassenden Dimension des Privatrechts wird durch die Rechtsvergleichung der wichtigsten europ\u00e4ischen Rechtsordnungen auf der Basis ihrer romanistischen Herkunft durchgef\u00fchrt. Durch die Feststellung von \u00c4hnlichkeiten und Unterschieden sowie der historischen Gr\u00fcnde soll mittelfristig die Vorlage eines einheitlichen europ\u00e4ischen Zivilrechts erarbeitet werden. Ein \u00e4hnliches Projekt, das das langfristige Ziel der Europ\u00e4isierung des bulgarischen Privatrechts, insbesondere des Vertragsrechts, verfolgt, wurde mit der St.-Kliment-Ohridski-Universit\u00e4t Sofia, in Bulgarien, ins Leben gerufen. Au\u00dferdem besteht eine Kooperation mit der staatlichen Universit\u00e4t Craiova, in Rum\u00e4nien. Die Projekte sind Teil des DAAD-F\u00f6rderungsprogramms \u201ePartnerschaften mit Hochschulen in Ostmittel-, S\u00fcdost- und Osteuropa sowie dem Kaukasus und Zentralasien \u201aOstpartnerschaften\u2018 \u2013 2021-2023\u201c.<\/p>\n<p><strong>Antike Sklaverei \u2013 zwischen Status- und Wirtschaftsrecht:<\/strong> Ein weiterer Schwerpunkt in Forschung und Lehre liegt auf der Erforschung der r\u00f6mischen Sklaverei. Neben einer Vielzahl von Monographien, Einzelaufs\u00e4tzen und Lexikonartikeln, die im Laufe der letzten Jahre entstanden sind (siehe Schriftenverzeichnis), befindet sich eine Kommentierung der r\u00f6mischen Rechtsquellen betreffend bestimmte T\u00e4tigkeiten von Sklaven \u2013 <em>servus vicarius<\/em> \u2013bzw. dessen Status \u2013 <em>servus publicus<\/em> \u2013 in der Bearbeitung. Die Kommentierung ist Teil eines sehr umfassenden Projekts der Akademie der Wissenschaften zu Mainz, des \u201eCorpus der r\u00f6mischen Rechtsquellen zur Antiken Sklaverei\u201c, dessen Mitherausgeberin die Lehrstuhlinhaberin ist. Das Ph\u00e4nomen der Sklaverei war mit seinen mannigfaltigen juristischen und sozialen Aspekten Gegenstand mehrerer Seminare. Es handelt sich zun\u00e4chst um ein statusrechtliches Problem des antiken Personen- beziehungsweise Familienrechts, geht \u00fcber dieses aber weit hinaus. Wegen der eminent wichtigen wirtschaftlichen Bedeutung der Sklaverei und der Sklaven selbst haben die r\u00f6mischen Juristen vielf\u00e4ltige Mechanismen zur faktischen \u00dcberwindung der juristischen Unfreiheit entwickelt. Diese Rechtsinstitute haben zwar im Laufe der Geschichte ihre statusrechtlichen Bez\u00fcge verloren, sind aber bis heute aus den europ\u00e4ischen Gesetzb\u00fcchern nicht hinweg zu denken \u2013 so stellt beispielsweise die GmbH auch \u201enur\u201c eine Fortentwicklung eines im Sklavenrecht entwickelten Gedankens der verm\u00f6gensm\u00e4\u00dfigen Haftungsbeschr\u00e4nkung dar.<\/p>\n<p><strong>Integration als privatrechtliches Problem:<\/strong> Ein zentrales Bet\u00e4tigungsfeld der innovativen Arbeit der r\u00f6mischen Juristen war das \u201eAusl\u00e4nderrecht\u201c. Das nur f\u00fcr die Stadt Rom geltende Zivilrecht bedurfte sp\u00e4testens ab dem Zeitpunkt, zu dem aus dem kleinen Dorf am Tiber ein Weltreich geworden war, der Weiterentwicklung. Die unabdingbare Einbeziehung von Peregrinen in das Wirtschaftsleben einer multiethnischen Gesellschaft und die einheitsstiftende Wirkung des Privatrechts mag man aus heutiger Sicht als beeindruckende Integrationsleistung der r\u00f6mischen Juristen begreifen. Gleichzeitig entstanden hier die wichtigsten Rechtsinstitute des heutigen Vertrags- und Wirtschaftsrechts. Die Erforschung dieser Zusammenh\u00e4nge sowie der Arbeitsmethode der Juristen als Sch\u00f6pfer von Rechtsinstituten, die \u00fcber die Jahrhunderte hinweg alle europ\u00e4ischen Rechtsordnungen gepr\u00e4gt haben, vermittelt letztlich die umfassende Bedeutung des Privatrechts als integratives, ordnungs- und einheitsstiftendes Instrument innerhalb einer Gemeinschaft. Sie dient aber auch der Ausarbeitung von sozialen und juristischen Modellen f\u00fcr unsere immer heterogener werdende Gesellschaft. Dieser Themenbereich ist wiederholt Gegenstand von Aufs\u00e4tzen (siehe Schriftenverzeichnis) sowie einer methodologisch gepr\u00e4gten Habilitationsschrift zu den Wechselwirkungen von antiker Rhetorik und Jurisprudenz gewesen, die in den Jahren 2008\/2009 auch von der DFG gef\u00f6rdert wurde. (Deren Verfasserin wurde inzwischen als Ordinaria nach Z\u00fcrich berufen). Gegenw\u00e4rtig ist die Lehrstuhlinhaberin Teil des Forschungsprojekts \u201eThe Cambridge History of International Law, Volume 4: International Law in the Middle East and the Mediterranean during Antiquity: Part 2\u201d und widmet sich im Rahmen dessen dem Teilbereich \u201eDispute settlement in the Greek and Roman world (600\u00a0BCE-650 CE)\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leitlinien der wissenschaftlichen Arbeit Der Lehrstuhl vertritt das R\u00f6mische Recht, die Rechtsvergleichung sowie das gesamte Spektrum des B\u00fcrgerlichen Rechts in Forschung und Lehre. Ausgehend von der Besch\u00e4ftigung mit der historischen Wurzel aller kontinentaleurop\u00e4ischen Rechtsordnungen, dem R\u00f6mischen Recht, umfasst die wissenschaftliche Behandlung des geltenden deutschen wie der kontinentaleurop\u00e4ischen Rechte mehr als nur die Inhalte der jeweiligen &hellip; <a href=\"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/?page_id=132\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Forschung \/ Veranstaltungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-132","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/132","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=132"}],"version-history":[{"count":12,"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/132\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2211,"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/132\/revisions\/2211"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/chiusi.jura.uni-saarland.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}