Geviert der Römischen Rechtsgeschichte (Geviert XXVIII)
Die Bibliothek für Römisches Recht (Geviert 28 des Deutsch-Europäischen Juridicums) ist neben den bedeutenden Sammlungen zum Europäischen Recht, zur Rechtsphilosophie und zur Deutschen Rechtsgeschichte ein besonderer Bereich des Deutsch-Europäischen Juridicums.
Die Bibliothek versammelt die Quellen, Sammel- und Nachschlagewerke, Handbücher und Monographien sowie Zeitschriften zum antiken römischen Recht, seiner Rezeption und seinem Fortleben.
Ihr Grundstock wurde mit Schaffung des Lehrstuhls für Zivilrecht und Römisches Recht (Professor Dr. Günther Jahr) im Jahre 1961 eingerichtet. Seine Nachfolger, Professor Dr. Dr. Alfons Bürge und die heutige Inhaberin des Lehrstuhls, Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, haben durch Einsatz von Berufungsmitteln zwischenzeitlich entstandene Lücken, vor allem hinsichtlich von Quellentexten und ausländischer Fachliteratur, gefüllt. Die damit bestehende enge Verbindung zwischen Bibliothek und Lehrstuhl ist auch nach der räumlichen Eingliederung in das Deutsch-Europäische Juridicum nicht verloren gegangen. Die Beschaffung der wegen der Materie internationalen Literatur wie die Bestandspflege ist jedem Lehrstuhlinhaber ein besonderes Anliegen, das die Bibliotheksverwaltung nach Kräften unterstützt.
Die Bestände der Bibliothek sind entsprechend reich. Sie umfassen neben den eigentlichen juristischen Quellen, d.h. vor allem dem Corpus iuris civilis und den Institutionen des Gaius auch das inschriftliche Material der alten Welt, die Textausgaben der wichtigsten lateinischen und griechischen Schriftsteller, sowie die neuesten monographischen Abhandlungen zum Römischen Recht in deutscher, italienischer, französischer, spanischer, niederländischer und englischer Sprache.
Auch Sammelwerke, insbesondere Gesammelte Schriften, Festschriften und Sitzungsberichte der letzten 50 Jahre, sind – wie die wichtigsten romanistischen Zeitschriften (SZ, BIDR, SDHI, Labeo, Iura, TR, RH) – nahezu vollständig vorhanden.
Die Bibliothek bietet daher nicht nur für die Seminarteilnehmer und Doktoranden im Römischen Recht eine wertvolle Hilfestellung, sondern ist auch als Forschungsstätte besonders zu empfehlen.
HINWEIS:
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