Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana J. Chiusi

Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana J. Chiusi, geboren in Rom, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Rom “La Sapienza”, Freiburg und München.

Nach dem Abschluß des Jura-Studiums in Rom (1982) machte sie dort ihre Notariatsausbildung. Parallel dazu absolvierte sie den Aufbaustudiengang im Römischen Recht und den Rechten des Alten Orients (Scuola di Perfezionamento in Diritto Romano e Diritti dell’Antico Oriente Mediterraneo) an “La Sapienza” (1984). Als wissenschaftliche Assistentin war sie an der Universität Rom “La Sapienza” tätig, wo sie im Römischen Recht mit einer zivilprozeßrechtlichen Arbeit promovierte (1987).

Es folgten diverse Aufenthalte in Deutschland (Freiburg und München) aufgrund von Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Italienischen Forschungsgemeinschaft (CNR) sowie der Ruf als “Ricercatore” (Forschungdozentur auf Lebenszeit) an die Universität Padua. Von 1992 bis zu ihrer Berufung war sie als wissenschaftliche Assistentin bzw. Oberassistentin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätig, wo sie mit einer Arbeit über römisches Bereicherungsrecht habilitiert wurde (SS 1999). Es wurde ihr die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung verliehen.

Nach Vertretungen an der Universität des Saarlandes (SS 2000) und Tübingen (WS 2000/01) hat sie seit dem SS 2001 den Lehrstuhl für Zivilrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes inne.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Bürgerlichen Rechts, des Römischen Rechts und der Rechtsvergleichung. Neben der Gutachter-, Sachverständigen- und Herausgebertätigkeit ist ihre Vortragstätigkeit zu erwähnen, die sich auf Deutschland, Italien, Spanien, Schweiz, Österreich, Großbritannien, Israel, Georgien, Bulgarien, Rumänien und Japan erstreckt. Sie ist Gastprofessor an der Universität des Baskenlandes und der Universität Catania. Außerdem ist sie Mitherausgeberin des Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS) der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur. Sie ist Mitglied des wissenschaftlichen Board der Zeitschrift IVRA, Mitgründerin der „Deutsch-Georgische Zeitschrift für Rechtsvergleichung“ sowie der Fakultätsreihe „Iurisprudentia Saraviensis“.

Zwischen 2008 bis 2019 war sie neben ihrem Kollegen Professor Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek Ko-Direktorin des Instituts für Europäisches Recht. Seit März 2019 ist sie dessen alleinige Direktorin. Ferner ist sie die Auslandsbeauftragte der Fakultät sowie die Direktorin der Bibliothek der Fakultät. Ab 2010 war sie Mitglied des Gründungsdirektoriums des Europa-Kollegs der Universität des Saarlandes (CEUS); von 2012-2018 war sie als geschäftsführende Direktorin Vorsitzende des CEUS. Von 2012-2016 war sie Mitglied des Universitätsrates der Universität des Saarlandes; seit 2012 ist sie Mitglied des Ständigen Ausschusses des Deutschen Juristen-Fakultätentages; im Juni 2017 wurde sie als stellvertretende Vorsitzende des DJFT gewählt. 2018 wurde ihr von der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis (TSU) die Ehrendoktorwürde verliehen. Von 2018 bis 2020 war sie amtierende Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Seit 2019 ist sie als Gründungs- und Vorstandsmitglied des Rechtswissenschaftlichen Zentrums für Europaforschung (RZE) tätig. Im November 2020 wurde sie zur Vorsitzenden des Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJFT) gewählt.

Angesichts einer gewissen Tendenz unserer Zeit zu oberflächlichen Verdikten und zu undurchdachten Entscheidungen gerade im wissenschaftspolitischen Bereich versucht sie seit Jahren nach dem Motto “Forschen statt faseln” zu handeln.