Die Ausweichtermine für das Tutorium im Sachen- und Kreditsicherungsrecht von Herrn Ries für die feiertagsbedingten Ausfälle finden am Mittwoch, 07.06., und Mittwoch, 14.06., jeweils um 14 Uhr c.t. in Hörsaal 0.19 statt.
Willkommen!
Gastvorlesung an der Universität Palermo
Am 19.05.23 hat Professor Chiusi einen Vortag im Rahmen einer Vorlesung an der Universität Palermo gehalten, mit dem Titel „Trasferimento della proprietà e diritto dell`arricchimento nell`esperienza giuridica europea: fondamenti romanistici e loro conseguenze”. Die Vorlesung war Teil einer Vorlesungsreihe des interdisziplinären Dottorato in pluralismi giuridici prospettive antiche e attuali zum Thema: “Certezza del diritto e Fondamenti del Diritto Europeo.”

Ausweichtermine des Tutoriums im Sachen- und Kreditsicherungsrecht von Herrn Sutor
Das Tutorium im Sachen- und Kreditsicherungsrecht von Herrn Sutor muss am 11.05. leider ausfallen. Der Ausweichtermin findet am Mittwoch, den 24.05., um 10 Uhr c.t. in Hörsaal 0.04 statt. Der Ausweichtermin für das feiertagsbedingte Ausfallen des Termins am 18.05. ist für Mittwoch, den 31.05., ebenfalls um 10 Uhr c.t. in Hörsaal 0.04 vorgesehen.
Allgemeiner Hinweis zur Klausurrückgabe
Wir möchten darauf hinweisen, dass Klausuren ausschließlich persönlich und gegen Unterschrift am Lehrstuhl abzuholen sind. Sollten Sie verhindert sein, können Sie selbstverständlich einen Dritten beauftragen, sofern dieser eine Bevollmächtigung zur Abholung vorlegt. Bitte beachten Sie, dass wir postalisch keine Klausuren versenden, auch nicht mit vorfrankiertem Rückumschlag.
Aktueller Hinweis zu den Vorlesungsmaterialien
Die Materialien zur Vorlesung und zu den Tutorien in Sachen- und Kreditsicherungsrecht finden Sie hier.
Seminar zum Römischen Recht
Im Sommersemester 2023 findet dienstags von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Seminar im römischen Recht statt zu dem Thema „Unterhaltsansprüche im Römischen Recht“. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.
Exkursion zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Am 27. Januar 2023 fand die jährliche Exkursion des Instituts für europäisches Recht nach Karlsruhe statt. Unter den Teilnehmern befanden sich neben Studenten des Master-Studiengangs ,,Deutsches Recht und europäische Rechtsvergleichung“ auch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts sowie ein Erasmus-Student, der derzeit an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften studiert. Vormittags wohnte die Gruppe zwei interessanten Verhandlungen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei, im Rahmen welcher sachenrechtliche Fragestellungen erörtert wurden. Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, das Gerichtsgebäude des Bundesgerichtshofs besichtigen. Am Nachmittag nahm die Gruppe sodann an einer informativen Führung durch das Bundesverfassungsgericht teil und konnte so auch Einblicke in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.


Besuch der juristischen Fakultät der Universität Warschau
Im Rahmen der vom DAAD finanzierten Ost-Partnerschaft der UdS mit der Universität Warschau besuchte Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi die juristische Fakultät der Universität Warschau vom 24. bis 29.11.2022. Im Rahmen des Aufenthaltes sprach Professor Chiusi in der Rechtsschule für deutsches Recht der juristischen Fakultät über das Thema „Paletta-Fälle als wegweisende Entscheidungen des EuGH“. Während des Aufenthalts fanden weiterführende Gespräche statt, in denen die zukünftige Ausgestaltung der Kooperation erörtert wurde. Ein Schwerpunkt der weiteren Zusammenarbeit soll in der Erforschung des Einflusses des BGB auf die moderne polnische zivilrechtliche Kodifikation liegen. Darüber hinaus soll die Thematik der Geschäftsunfähigkeit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention untersucht werden. Damit wird die von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Martinek vor vielen Jahren initiierte Kooperation weiterhin erfolgversprechend fortgesetzt.

Europa-Gespräch vom 16.11.2022
Am 16.11.2022 fand in der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union in Brüssel das zweite Europa-Gespräch des Rechtswissenschaftlichen Zentrums für Europaforschung statt. Das Thema in diesem Jahr lautete „Wechselwirkungen zwischen EuGH und nationalen Gerichten am Beispiel des Arbeitsrechts“. Teilnehmer waren neben Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Juliane Kokott (Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union), Inken Gallner (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts), Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Ruhr-Universität Bochum) und Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Jens Diener. Prof. Dr. Dominik Brodowski moderierte die Podiumsdiskussion.
Begleitet wurde die Diskussion von einem kompetenten Publikum, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rat, Parlament und Kommission sowie deutschen Richtern, unter ihnen der Präsident des saarländischen Landesarbeitsgerichts, Dr. Karl-Werner Dörr, und vielen weiteren Gästen aus Politik und Gesellschaft, die sich an dem Diskurs beteiligten.
Den Veranstaltungsbericht mit ausführlichen Informationen zum Europa-Gespräch vom 16.11.2022 finden sie hier.
6. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Privatrecht
In Zusammenarbeit der juristischen Fakultäten der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Universität des Saarlandes fand im Zeitraum vom 03.10. – 09.10.2022 das 6. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht in Tiflis (Georgien) statt. Dieses stellte nach einer Corona-bedingten Pause eine Fortsetzung der langjährigen Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung und Festigung des postsowjetischen, georgischen Zivilrechts unter Zugrundelegung der rechtsvergleichenden Methode dar.
Unter dem bewusst allgemein gehaltenen Titel „Allgemeines Zivilrecht und einige Überlegungen im Lichte der Rechtsvergleichung“ wurden dabei die laufenden Forschungsarbeiten der jeweiligen Teilnehmer unter rechtsvergleichender Perspektive vor- und zur Diskussion gestellt. Zudem wurden die Eckpfeiler für die künftige Zusammenarbeit der beiden Universitäten gesetzt und das weitere Vorgehen im Rahmen der Kooperation koordiniert.
Frau Professor Chiusi reiste hierzu mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Christopher Ries, Ass. jur., Daniela Wolff, Ass. jur., und Tilman Sutor, Dipl. jur., nach Georgien und eröffnete das Kolloquium mit einem Vortrag zum Thema „Zu Wechselwirkungen zwischen EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des EuGH und der nationaler Gerichte“. Dabei verdeutlichte sie anlässlich des seitens Georgiens jüngst eingereichten Antrages auf EU-Mitgliedschaft anhand des Beispiels der Fälle „Paletta-I“ und „Paletta-II“ mögliche perspektivische Schwierigkeiten, die für die Rechtsordnung und Jurisdiktion eines Mitgliedsstaates im Geltungsbereich des Unionsrechts relevant sein können.
Sodann sprach Prof. Dr. Bessarion Zoidze über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Georgien.
Unter dem Titel „Zurück zur „Orbite“: Rückkehr des georgischen Wirtschaftsrechts zu der kontinental-europäischen Rechtsfamilie im Lichte des europäischen supranationalen Unternehmensrechts“ erläuterte Prof. Dr. Irakli Burduli im Anschluss aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des georgischen, postsowjetischen Unternehmensrechts.
Es folgten zwei rechtsvergleichende Vorträge zu Themen des Privatversicherungsrechts. Ass. jur. Daniela Wolff stellte dabei im Rahmen ihres Vortrages die systematischen Unterschiede der Regelungen dar, die der Direktanspruch gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer in der deutschen und georgischen Rechtsordnung erfahren hat. Assoz. Prof. Dr. Natalia Mozonelidze erläuterte sodann unter dem Titel „Bedeutung des Prämienzahlungszeitpunkts als Hauptelement des Versicherungsvertrags und damit zusammenhängende Problematik“ das zwischen dem deutschen und georgischen Recht divergierende dogmatische Verständnis der Erstprämie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsnatur.
Im Anschluss folgten die Beiträge von Ass. jur. Christopher Ries „Zum subjektiven und objektiven Verschulden im Deliktsrecht“ und von Assoz. Prof. Dr. Sergi Djorbenadze „Zum Ehrenschutz in Georgien unter Berücksichtigung von Verleumdung in sozialen Medien“. Beide Vorträge gingen dabei rechtsvergleichend auf die Rechtslage de lege lata ein und zeigten mögliche künftige Entwicklungen auf.
Den Abschluss fand das Kolloquium mit den rechtsvergleichenden Erläuterungen zum Thema „Billigkeitsausgleich für unentgeltliche Leistungen zwischen Schenkungsrecht und Familienrecht“ von Dipl. jur. Tilman Sutor, der mögliche Lösungswege für die Problematik des Ausgleichs von Zuwendungen im Rahmen von persönlichen Näheverhältnissen aufzeigte.


