Alle Beiträge von Marvin Hell

Seminar „Deutsch-Chinesische Rechtsgespräche“

In Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der Zhongnan University of Economics and Law, Wuhan fand am 22.-23.11.2023 das Seminar „Deutsch-Chinesische Rechtsgespräche“ am Institut für Europäisches Recht der rechtswissenschaftlichen Fakultät statt.

Teilnehmer der Konferenz waren auf Seiten des Inst. f. Eur. Recht Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi und Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. Publ. Dr. h.c. mult. Martinek. Die chinesische Delegation bestand aus Herrn Prof. Dr. Baifeng CHEN (Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät Wuhan), Frau Ass. Prof. Chunxia GONG, Herrn Dachuang CHEN, Frau Rong HE, Frau Ass. Prof. Jie LUO. Digital wurden der Dekan der Universität Rom „La Sapienza“ Herr Prof. Dr. Oliviero Diliberto und Frau Prof. Dr. Sofia HUANG (ZUEL) zugeschaltet.

Thema des Seminars war die Vertiefung der seit 27 Jahren bestehenden Kooperation des Inst. f. Eur. Recht und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der ZUEL hinsichtlich des Masterstudiengangs „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“, welcher durch das IER organisiert und von chinesischen Studenten gut besucht wird. Darüber hinaus wurde durch den Beitrag von Prof. Dr. Diliberto eine trilaterale Form der Kooperation zwischen dem Inst. f. Eur. der UdS, der rechtswissenschaftlichen Fakultät der ZUEL und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Rom „La Sapienza“ beschlossen. Für das Frühjahr 2024 ist schon eine trilaterale Tagung in Rom geplant.

v.l. Prof. Dr. iur. Dr. rer. Publ. Dr. h.c. mult. Martinek, Prof. Dr. Baifeng CHEN, Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi

Teilnahme an der Konferenz „Kodifikationen des Obligationenrechts im 20. Jahrhundert bis zum 2. Weltkrieg“:

Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi nahm zusammen mit den Mitarbeitern Victoria Roth, aus dem Institut für Europäisches Recht und Marvin Hell vom 14.–17.11.2023 an der Konferenz „Kodifikationen des Obligationenrechts im 20. Jahrhundert bis zum 2. Weltkrieg“ an der Universität Warschau teil. Die zum Teil durch die „Ostpartnerschaft“ des DAAD finanzierte Tagung wurde von Prof. Tomasz Giaro (Dekan der Univ. Warschau) und Prof. Chiusi organisiert. Weitere Teilnehmer waren Dr. hab. Jan Rudnicki (Univ. Warschau), Václav Dvorský (Univ. Prag), Dr. Witold Borysiak (Univ. Warschau), Dr. Aleksander Grebieniow (Univ. Warschau), Dr. Jan Andrzejewski (Univ. Posen), Michal Tutaj (Univ. Warschau) und Dr. Grzegorz Blicharz (Univ. Kraukau). Darüber hinaus nahmen Dr. Joanna Kruszynska Kola (Univ. Posen) und Igor Adamczyk (Univ. Warschau) digital teil.

Prof. Chiusi hielt einen Vortrag mit dem Thema „Zur Genese und Merkmale des italienischen Codice Civile“, in dem sie über die Entwicklungsgeschichte der italienischen Zivilrechtskodifikationen und den Charakter des Codice Civile referierte.

Der Vortrag von Victoria Roth „Das polnische, deutsche und französische Deliktsrecht: rechtsvergleichende Betrachtung“, beschäftigte sich mit den besonderen deliktischen Haftungsnormen der drei Kodifikationen und dem Charakter des polnischen Deliktsrechts.

Der Vortrag von Marvin Hell „Historisch-rechtsvergleichende Anmerkungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag im Polnischen Obligationenrecht und im BGB“ behandelte die Frage nach einem möglichen Einfluss des BGB auf die entsprechenden Normen der polnischen Kodifikation.

Die Tagung war Teil eines größeren Projekts zum Polnischen Obligationenrechts von 1933. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Rechtsvergleichung des Polnischen Obligationenrechts mit anderen zeitgenössischen Kodifikationen Europas wie dem BGB, dem Code Civil und dem Schweizer Obligationenrecht gelegt, mit dem Ziel, den Charakter und die Inspirationsquellen dieses Gesetzbuches zu ergründen.

v.l. Mateusz Nocun, Dr. Witold Borysiak, Victoria Roth, Prof. Dr. Tomasz Giaro, Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi, Václav Dvorský, Marvin Hell

Teilnahme am Internationalen Seminar an der Universität Vigo

Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi nahm vom 02.-03.11.2023 gemeinsam mit Prof. Paul du Plessis (Univ. Edinburgh), Prof. Dr. Fausto Giumetti (Univ. Neapel) und Prof. Dr. Carmen Lopez-Rendo (Univ. Oviedo) am Internationalen Seminar der Universität Vigo teil. Die Veranstaltung konnte von dem Publikum, welches hauptsächlich aus Spanien und Südamerika stammte, auch digital verfolgt werden. Zu diesem Anlass hielt Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi einen Vortrag mit dem Titel „Observaciones sobre fides y derecho en Roma“.

Internationales Blockseminar „Rechtsfähigkeit“

Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi hat vom 14.-16.07.2023 am internationalen Blockseminar „Rechtsfähigkeit“ im Benediktinerinnenkloster auf der Fraueninsel im Chiemsee, welches von Prof. Dr. Jörg Neuner veranstaltet wurde, teilgenommen.

Das Seminar beschäftigte sich mit Fragen zum Begriff der natürlichen und der juristischen Person. Im Programm waren Vorträge über die Rechtsstellung des Nasciturus und des Verstorbenen sowie über den Schutz der Tiere und der Natur. Außerdem wurde das Problem der Haftung von KI-Systemen eingehend erörtert.

Prof. Chiusi hielt einen Vortrag zur „Entwicklungsgeschichte des Personenbegriffs“. Begleitet wurde sie von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Tilman Sutor, der einige Aspekte seiner Dissertation unter dem Titel „Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsrecht“ präsentierte.

Quelle

Besuch der Universität Warschau

Anlässlich des vierzigjährigen Jubiläums der Kooperation der Universität Warschau und der Universität des Saarlandes hat Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi als Teilnehmerin einer Delegation der Universität des Saarlandes auf Einladung des Rektors der Universität Warschau, Prof. Dr. Sambor Grucza, an den diesbezüglichen Feierlichkeiten teilgenommen.

Die Delegation wurde von Vizepräsident Prof. Dr. Cornelius König und dem Sonderbeauftragten des Präsidiums für die Kooperation Prof. Dr. Roland Marti geleitet. Andere Mitglieder der Delegation waren Prof. Dr. Nine Miedema, Prof. Dr. Augustin Speyer, Prof. Dr. Stefanie Haberzettl, sowie die Verantwortliche für die Ostpartnerschaften Frau Dr. Ekaterina Klüh.

Im Rahmen des Festaktes am Freitag betonten der Vizepräsident  und der Rektor der Fakultät Warschau, wie wichtig die Kooperation für die Pflege und die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen gewesen ist und unterschrieben feierlich einen erneuten Kooperationsvertrag.

In ihrer Rede sprach Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi die bisherigen Beziehungen zwischen der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und der der Universität Warschau an, die für die Universität des Saarlandes von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jerzy Poczobut initiiert wurde. Nach der Emeritierung von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Martinek hat Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi als seine Nachfolgerin als Direktorin des Instituts für Europäisches Recht die Kooperation mit Prof. Dr. Tomasz Giaro auf polnischer Seite fortgesetzt.

Aktuelle Forschungsthemen der Kooperation sind die Entstehungsgeschichte des polnischen Obligationenrechts sowie dessen rechtsvergleichende Betrachtung im Hinblick auf das BGB, den Code Civil, den Codice Civile und das ABGB, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Internationale Privatrecht.

Als Erinnerung an die Kooperation wurde ein Baum im Garten der Universität Warschau gepflanzt. Nach einer Führung über den imposanten Campus der Universität Warschau mit ihren Schätzen an Büchern und prunkvollen Gebäuden wurden die deutschen und polnischen Teilnehmer von dem Rektor der Universität Warschau zu einem festlichen Abendessen eingeladen.

Prof. Dr. Marti und Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi

Gastprofessur in Padova und Mailand

Vom 06. bis 08. Februar 2023 reiste Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi im Rahmen des Erasmus+ Programms, der Universität des Saarlandes, als Gastprofessorin nach Padova, um an der Universität von Padova, innerhalb des Vorlesungsprogramms der juristischen Fakultät, einen Vortrag mit dem Titel „Su alcuni esempi famosi di giurisprudenza giuslavoristica della Corte di giustizia europea (Böttel, Paletta, Palacios de la Villa, Christel Schmidt)“ zu halten.

Im Anschluss reiste Prof. Chiusi weiter, um am 09. Februar einen Gastvortrag für Doktoranden an der Università degli Studi di Milano-Bicocca zu halten, mit dem Titel „Interazione tra la corte europea, la legislazione europea e la giurisprudenza dei tribunali nazionali“.

Exkursion zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Am 27. Januar 2023 fand die jährliche Exkursion des Instituts für europäisches Recht nach Karlsruhe statt. Unter den Teilnehmern befanden sich neben Studenten des Master-Studiengangs ,,Deutsches Recht und europäische Rechtsvergleichung“ auch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts sowie ein Erasmus-Student, der derzeit an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften studiert. Vormittags wohnte die Gruppe zwei interessanten Verhandlungen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei, im Rahmen welcher sachenrechtliche Fragestellungen erörtert wurden. Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, das Gerichtsgebäude des Bundesgerichtshofs besichtigen. Am Nachmittag nahm die Gruppe sodann an einer informativen Führung durch das Bundesverfassungsgericht teil und konnte so auch Einblicke in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts gewinnen. 

Besuch der juristischen Fakultät der Universität Warschau

Im Rahmen der vom DAAD finanzierten Ost-Partnerschaft der UdS mit der Universität Warschau besuchte Frau Professor Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi die juristische Fakultät der Universität Warschau vom 24. bis 29.11.2022. Im Rahmen des Aufenthaltes sprach Professor Chiusi in der Rechtsschule für deutsches Recht der juristischen Fakultät über das Thema „Paletta-Fälle als wegweisende Entscheidungen des EuGH“. Während des Aufenthalts fanden weiterführende Gespräche statt, in denen die zukünftige Ausgestaltung der Kooperation erörtert wurde. Ein Schwerpunkt der weiteren Zusammenarbeit soll in der Erforschung des Einflusses des BGB auf die moderne polnische zivilrechtliche Kodifikation liegen. Darüber hinaus soll die Thematik der Geschäftsunfähigkeit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention untersucht werden. Damit wird die von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Martinek vor vielen Jahren initiierte Kooperation weiterhin erfolgversprechend fortgesetzt.

vorne v. li. Prof. Dr. Tomasz Giaro, Dekan der juristischen Fakultät Warschau und Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Prof. Dr. Jacob Stagl (vierter v. li) und weitere wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät Warschau

Europa-Gespräch vom 16.11.2022

Am 16.11.2022 fand in der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union in Brüssel das zweite Europa-Gespräch des Rechtswissenschaftlichen Zentrums für Europaforschung statt. Das Thema in diesem Jahr lautete „Wechselwirkungen zwischen EuGH und nationalen Gerichten am Beispiel des Arbeitsrechts“. Teilnehmer waren neben Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Juliane Kokott (Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union), Inken Gallner (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts), Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Ruhr-Universität Bochum) und Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Jens Diener. Prof. Dr. Dominik Brodowski moderierte die Podiumsdiskussion.

Begleitet wurde die Diskussion von einem kompetenten Publikum, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rat, Parlament und Kommission sowie deutschen Richtern, unter ihnen der Präsident des saarländischen Landesarbeitsgerichts, Dr. Karl-Werner Dörr, und vielen weiteren Gästen aus Politik und Gesellschaft, die sich an dem Diskurs beteiligten.

Den Veranstaltungsbericht mit ausführlichen Informationen zum Europa-Gespräch vom 16.11.2022 finden sie hier.

6. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Privatrecht

In Zusammenarbeit der juristischen Fakultäten der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Universität des Saarlandes fand im Zeitraum vom 03.10. – 09.10.2022 das 6. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht in Tiflis (Georgien) statt. Dieses stellte nach einer Corona-bedingten Pause eine Fortsetzung der langjährigen Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung und Festigung des postsowjetischen, georgischen Zivilrechts unter Zugrundelegung der rechtsvergleichenden Methode dar.

Unter dem bewusst allgemein gehaltenen Titel „Allgemeines Zivilrecht und einige Überlegungen im Lichte der Rechtsvergleichung“ wurden dabei die laufenden Forschungsarbeiten der jeweiligen Teilnehmer unter rechtsvergleichender Perspektive vor- und zur Diskussion gestellt. Zudem wurden die Eckpfeiler für die künftige Zusammenarbeit der beiden Universitäten gesetzt und das weitere Vorgehen im Rahmen der Kooperation koordiniert.

Frau Professor Chiusi reiste hierzu mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Christopher Ries, Ass. jur., Daniela Wolff, Ass. jur., und Tilman Sutor, Dipl. jur., nach Georgien und eröffnete das Kolloquium mit einem Vortrag zum Thema „Zu Wechselwirkungen zwischen EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des EuGH und der nationaler Gerichte“. Dabei verdeutlichte sie anlässlich des seitens Georgiens jüngst eingereichten Antrages auf EU-Mitgliedschaft anhand des Beispiels der Fälle „Paletta-I“ und „Paletta-II“ mögliche perspektivische Schwierigkeiten, die für die Rechtsordnung und Jurisdiktion eines Mitgliedsstaates im Geltungsbereich des Unionsrechts relevant sein können.

Sodann sprach Prof. Dr. Bessarion Zoidze über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Georgien.

Unter dem Titel „Zurück zur „Orbite“: Rückkehr des georgischen Wirtschaftsrechts zu der kontinental-europäischen Rechtsfamilie im Lichte des europäischen supranationalen Unternehmensrechts“ erläuterte Prof. Dr. Irakli Burduli im Anschluss aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des georgischen, postsowjetischen Unternehmensrechts.

Es folgten zwei rechtsvergleichende Vorträge zu Themen des Privatversicherungsrechts. Ass. jur. Daniela Wolff stellte dabei im Rahmen ihres Vortrages die systematischen Unterschiede der Regelungen dar, die der Direktanspruch gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer in der deutschen und georgischen Rechtsordnung erfahren hat. Assoz. Prof. Dr. Natalia Mozonelidze erläuterte sodann unter dem Titel „Bedeutung des Prämienzahlungszeitpunkts als Hauptelement des Versicherungsvertrags und damit zusammenhängende Problematik“ das zwischen dem deutschen und georgischen Recht divergierende dogmatische Verständnis der Erstprämie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsnatur.

Im Anschluss folgten die Beiträge von Ass. jur. Christopher Ries „Zum subjektiven und objektiven Verschulden im Deliktsrecht“ und von Assoz. Prof. Dr. Sergi Djorbenadze „Zum Ehrenschutz in Georgien unter Berücksichtigung von Verleumdung in sozialen Medien“. Beide Vorträge gingen dabei rechtsvergleichend auf die Rechtslage de lege lata ein und zeigten mögliche künftige Entwicklungen auf.

Den Abschluss fand das Kolloquium mit den rechtsvergleichenden Erläuterungen zum Thema „Billigkeitsausgleich für unentgeltliche Leistungen zwischen Schenkungsrecht und Familienrecht“ von Dipl. jur. Tilman Sutor, der mögliche Lösungswege für die Problematik des Ausgleichs von Zuwendungen im Rahmen von persönlichen Näheverhältnissen aufzeigte.

v. li.: Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Prof. Dr. Bessarion Zoidze, Prof. Dr. Irakli Burduli

v. li.: Christopher Ries, Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Daniela Wolff, Tilman Sutor

v. li.: Maia Burduli, Prof. Dr. Irakli Burduli, Daniela Wolff, Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Christopher Ries, Tilman Sutor, Demetre Egnatashvili

Eröffnungsvortrag XXVI Congresso Iberoamericano de Derecho Romano

Am 8. Juli 2022 hat Professor Chiusi den XXVI Congresso Iberoamericano de Derecho Romano mit einem Vortrag zum Thema „Lugar de la memoria y derecho romano“ eröffnet.

Der Kongress fand an der Universität Jaume I in Castellón de la Plana, Spanien, statt und wurde von der Asociación Iberoamericano de Derecho Romano (AIDROM) organisiert. Dem Verein gehören Professoren aus Spanien, Portugal und ganz Südamerika an; er hat das Ziel das Studium des römischen Rechts und seine Einflüsse auf die europäische und südamerikanische Gesetzgebung zu fördern. Der Kongress, der zugleich dem Andenken von Prof. Dr. Enrique Gómez Royo diente, fand in Präsenz statt, wobei auch eine digitale Teilnahme möglich war.

101. Deutscher Juristen-Fakultätentag

Am 23. und 24. Juni 2022 fand unter der Leitung der Vorsitzenden Professor Chiusi zum ersten Mal der 101. Deutsche Juristen-Fakultätentag in Saarbrücken statt. Die Veranstaltung am 24. Juni wurde durch Grußworte des Präsidenten der Universität des Saarlandes, Prof. Dr. Manfred Schmitt, der Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie des Vorsitzenden der Bundesjustizministerkonferenz, bayerischer Staatsminister Georg Eisenreich, der digital zugeschaltet war, eröffnet. Die Diskussion betraf die Themen: Digitalisierung in der juristischen Ausbildung; Anspruch, Ziel und Organisation der Examensvorbereitung an den juristischen Fakultäten (Beschluß 2022/I); Beteiligung der juristischen Fakultäten an der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Beschluß 2022/II); Auswirkungen der Verlängerung der Regelstudienzeit auf den Freiversuch (Beschluß 2022/III); Anerkennung von im Ausland erbrachten studentischen Leistungen; WissZeitVG und Nachwuchsförderung aus Sicht der juristischen Fakultäten. Vorausgegangen war am 23. Juni der wissenschaftspolitische Abend in dem schönen Rahmen des Restaurants Schloss Halberg mit dem Vortrag der Generalanwältin am EuGH, Prof. Dr. Dr. h.c. Juliane Kokott, zum Thema „Der EuGH als Verfassungsgericht“.