5. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Privatrecht

In Zusammenarbeit mit der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis (Georgien) fand vom 28.10.-31.10.2019 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das 5. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht statt. Thema dieses Kolloquiums war das georgische außervertragliche Haftungsrecht. Professor Chiusi sprach in ihrem Vortrag über deliktische Generalklauseln und konkreten Rechtsgüterschutz, wobei sie feststellte, dass sich die georgische Rechtsordnung, im Gegensatz zum BGB, mit Art. 992 ZGB für eine umfassende deliktische Generalklausel entschieden hat. Unter Heranziehung anderer deliktischer Generalklauseln, u.a. aus dem französischen und italienischen Recht, stellte sie die Vor- und Nachteile deliktischer Generalklauseln bzw. konkreten Rechtsgüterschutzes dar.

Aufbauend auf dieser Einführung wurde im Anschluss an Prof. Dr. Irakli Burdulis Vortrag über die „Deliktische Haftung der Unternehmensleitung gegenüber Dritten in rechtsvergleichender Hinsicht“ erörtert, inwieweit Lösungswege der deutschen Rechtswissenschaft auf ein System Anwendung finden können, das eine deliktische Generalklausel kennt.

Demetre Egnatashvilis Beitrag über „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers de lege ferenda“ knüpfte direkt daran an und stellte den aktuellen georgischen Reformentwurf vor.

Von intensiver Diskussion innerhalb der jungen georgischen Zivilrechtswissenschaft zeugte auch der Vortrag von Ass.-Prof. Dr. Giorgi Rusiashvili, der die Problematik des Ersatzes reiner Vermögensschäden behandelte und dabei die Festlegung von Verhaltenspflichten der Aufstellung von Schutznormen gegenüberstellte.

Einen Fall der dem deutschen Recht unbekannten Haftung für fremdes Verschulden behandelte Lado Sirdadzes Vortrag über die „Geschäftsherrenhaftung nach Art. 997 ZGB“.

Den letzten Themenkomplex stellten Vorträge über die Gefährdungshaftung dar. „Die Grundlagen der Gefährdungshaftung“ stellte Christopher Ries vor, der dabei insbesondere die Normierung einzelner Gefährdungshaftungstatbestände im georgischen Recht untersuchte und auf mögliche Probleme einging. Die einzelnen Gefährdungshaftungstatbestände untersuchten außerdem Max Frenzel, der die deutschen und georgischen Regelungen der Produkthaftung verglich, sowie Daniela Wolff, die in ihrem Vortrag über die Haftung des Kfz-Halters u.a. terminologische Schwachstellen der georgischen Regelung ausfindig machen konnte.