Im Februar 2022 hielt Professor Chiusi einen Vortrag mit dem Titel „Il trasferimento della proprietà in diritto civile tedesco. Profili comparatistici“. Sie sprach über die Eigentumsübertragung im deutschen Zivilrecht und verglich diese mit den diesbezüglichen Regelungen im italienischen Recht. Dabei untersuchte sie die Unterschiede, die die beiden Modelle vor dem Hintergrund des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips aufweisen
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Gastvortrag von Prof. Dr. Pedro-José Bueso Guillén
Im Rahmen meines Veranstaltungskurses „Rechtsvergleichung“ wird Prof. Dr. Pedro-José Bueso Guillén, Universidad Zaragoza, als Gast des Instituts für Europäisches Recht am 19.01.2022 eine Vorlesung über das Thema „Eigentumsübertragung im spanischen Recht“ halten. Wie gewohnt wird die Vorlesung von 12.00 – 14.00 Uhr in hybrider Form, also im Hörsaal 0.23 in Präsenz sowie parallel über die Plattform Microsoft-Teams, angeboten. Die Vorlesung von Prof. Bueso Guillén ist Bestandteil des Programms meines Veranstaltungskurses. Selbstverständlich sind sonstige Interessierte herzlich eingeladen.
Vortrag auf der internationalen Tagung „Das Recht als Mittel der Inklusion oder Exklusion? Die Bedeutung des Bürgerrechts für das antike Rechtsleben“
Professor Chiusi stellte auf der internationalen Tagung „Das Recht als Mittel der Inklusion oder Exklusion? Die Bedeutung des Bürgerrechts für das antike Rechtsleben“, die im Dezember 2021 in der Villa Vigoni am Comer See stattfand, ihren Vortrag „Das Archiv der Babatha: Die Rechtspraxis in Judaea zwischen dem 1. und dem 2. Jhdt. n. Chr.“, vor.
Anhand einiger Papyri aus dem sog. Archiv der Babatha wurde in dem Vortrag die Diskussion über das Verhältnis zwischen „Reichsrecht“ und „Volksrecht“ wiederbelebt und aus der Perspektive der Wechselwirkung zwischen römischem Recht und provinzialem Recht in einem neuen Licht erfasst.
Europa-Gespräche
Am 12.10.2021 fand in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin eine im Rahmen der vom Rechtswissenschaftlichen Zentrum für Europaforschung der Universität des Saarlandes organisierten Reihe „Europa-Gespräche“ Podiumsdiskussion zum Thema der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) statt. Es nahmen daran der deutsche Europäische Staatsanwalt Dr. Sebastian Trautmann, Prof. Dr. Patrick Sensburg (MdB, CDU), der italienische Europäische Staatsanwalt Dott. Gaetano Ruta (Mailand), Canan Bayram (MdB, Grüne) und Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, Mitglied des Vorstandes des RZE, der auch das Impulsreferat übernahm, teil. Professor Chiusi moderierte als Mitglied des Vorstandes des RZE die Podiumsdiskussion. Die Veranstaltung wurde vom damaligen saarländischen Staatssekretär der Justiz und Europabevollmächtigten Roland Theis sowie von Christoph Roth, dem Leiter der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union eingeführt.
Einen Bericht zur Podiumsdiskussion finden Sie hier.
Wahl zur Vorsitzenden des Deutschen Juristen-Fakultätentags
Auf dem 100. Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJFT), der am 18. und 19. November in Karlsruhe stattfand, wurde Professor Chiusi zur Vorsitzenden gewählt. Sie war bereits seit 2012 Mitglied des Ständigen Ausschusses, hatte seit 2017 das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden inne und übernahm den Vorsitz im Jahr 2020 als erste Frau in der 100-jährigen Geschichte des DJFT von Prof. Dr. Joachim Lege, der sich gesundheitsbedingt zurückziehen musste. Nun wurde sie einstimmig im Amt bestätigt.
Professor Chiusi führt damit die Vereinigung der 45 deutschen Juristischen Fakultäten, erweitert um zehn deutschsprachrige Fakultäten aus Österreich, der Schweiz und Ungarn, an. Der DJFT vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und wirkt auf die politische Willensbildung, u.a. durch das Gespräch mit Parlamenten, Behörden, Wissenschaftsorganisationen und Verbänden, ein. Er steht in regem Kontakt mit den Justiz-Ministerien des Bundes und der Länder, den Landesjustizprüfungsämtern sowie europäischen und ausländischen Einrichtungen. Zum Internetauftritt des DJFT gelangen Sie hier.
Vortrag auf dem internationalen Seminar „Priorisierung und Zwang im Medizinrecht“
Die Corona-Pandemie hat das moralische und medizinrechtliche Problem der Triage in den Mittelpunkt der Diskussion über die Folgen einer Auslastung des Gesundheitssystems gerückt. Aus diesem Anlass fand im Juli 2021 am Chiemsee das internationale Seminar „Priorisierung im Medizinrecht“ statt, welches von der Universität Augsburg veranstaltet wurde.
Professor Chiusi präsentierte in diesem Rahmen ihren Vortrag „Zur Priorisierung im Römischen Recht: Cic. De off. 3. 89 f. und die Notstandsfälle der Digesten“. Dabei wurde anhand eines berühmten Texts von Cicero und diverser Stellen aus den Digesten die historische Entwicklung der diesbezüglichen Diskussion erörtert.
Vortrag an der Universität Bilbao
Im Juli 2021 hielt Professor Chiusi an der Universität des Baskenlandes in Bilbao (coronabedingt online) einen Vortrag mit dem Titel „Derecho y investigación científica. Reflexiones de una europea“.
In diesem wurden Gründe und Methodik moderner Rechtswissenschaft erörtert. Besondere Aufmerksamkeit widmete sie dem Begriff der europäischen Rechtswissenschaft, der von den Erfahrungen der römischen Juristen ausgeht.
Neubearbeitung des Schenkungsrechts in J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Die Kommentierung des Schenkungsrechts durch die Lehrstuhlinhaberin in „dem“ Standard-Kommentar zum Zivilrecht, dem „Staudinger“, ist mittlerweile in der zweiten Auflage (2021) erschienen und wird in der Onlineausgabe fortgesetzt aktualisiert. Die Onlineausgabe des Staudingers ist über juris abrufbar. Für Studierende der UdS ist der Zugang aus dem Universitätsnetzwerk kostenfrei möglich. Den Einwahllink finden Sie in der digitalen Bibliothek auf der Webseite des Deutsch Europäischen Juridicums.
Deutsch-bulgarisches Symposium
Im Rahmen der Bulgarien-Tage am Institut für Europäisches Recht fand am 4. und 5. Februar ein deutsch-bulgarisches Symposium zu „Fragen des deutschen und des bulgarischen Privatrechts in rechtsvergleichender Perspektive“ statt. Das Tagungsprogramm können Sie hier einsehen.
5. Deutsch-Georgisches Kolloquium im Privatrecht
In Zusammenarbeit mit der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis (Georgien) fand vom 28.10.-31.10.2019 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das 5. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht statt. Thema dieses Kolloquiums war das georgische außervertragliche Haftungsrecht. Professor Chiusi sprach in ihrem Vortrag über deliktische Generalklauseln und konkreten Rechtsgüterschutz, wobei sie feststellte, dass sich die georgische Rechtsordnung, im Gegensatz zum BGB, mit Art. 992 ZGB für eine umfassende deliktische Generalklausel entschieden hat. Unter Heranziehung anderer deliktischer Generalklauseln, u.a. aus dem französischen und italienischen Recht, stellte sie die Vor- und Nachteile deliktischer Generalklauseln bzw. konkreten Rechtsgüterschutzes dar.
Aufbauend auf dieser Einführung wurde im Anschluss an Prof. Dr. Irakli Burdulis Vortrag über die „Deliktische Haftung der Unternehmensleitung gegenüber Dritten in rechtsvergleichender Hinsicht“ erörtert, inwieweit Lösungswege der deutschen Rechtswissenschaft auf ein System Anwendung finden können, das eine deliktische Generalklausel kennt.
Demetre Egnatashvilis Beitrag über „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers de lege ferenda“ knüpfte direkt daran an und stellte den aktuellen georgischen Reformentwurf vor.
Von intensiver Diskussion innerhalb der jungen georgischen Zivilrechtswissenschaft zeugte auch der Vortrag von Ass.-Prof. Dr. Giorgi Rusiashvili, der die Problematik des Ersatzes reiner Vermögensschäden behandelte und dabei die Festlegung von Verhaltenspflichten der Aufstellung von Schutznormen gegenüberstellte.
Einen Fall der dem deutschen Recht unbekannten Haftung für fremdes Verschulden behandelte Lado Sirdadzes Vortrag über die „Geschäftsherrenhaftung nach Art. 997 ZGB“.
Den letzten Themenkomplex stellten Vorträge über die Gefährdungshaftung dar. „Die Grundlagen der Gefährdungshaftung“ stellte Christopher Ries vor, der dabei insbesondere die Normierung einzelner Gefährdungshaftungstatbestände im georgischen Recht untersuchte und auf mögliche Probleme einging. Die einzelnen Gefährdungshaftungstatbestände untersuchten außerdem Max Frenzel, der die deutschen und georgischen Regelungen der Produkthaftung verglich, sowie Daniela Wolff, die in ihrem Vortrag über die Haftung des Kfz-Halters u.a. terminologische Schwachstellen der georgischen Regelung ausfindig machen konnte.
LL.M.-Studiengang
Infolge der Emeritierung von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek ist Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi jetzt verantwortlich für den LL.M.-Studiengang „Master of Law (LL.M.) im Deutschen Recht und in der Europäischen Rechtsvergleichung“. Für mehr Informationen bitte hier klicken.