Am 16.11.2022 fand in der Vertretung des Saarlandes bei derEuropäischen Union in Brüssel das zweite Europa-Gespräch des Rechtswissenschaftlichen Zentrums für Europaforschung statt. Das Thema in diesem Jahr lautete „Wechselwirkungen zwischen EuGH und nationalen Gerichten am Beispiel des Arbeitsrechts“. Teilnehmer waren neben Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Juliane Kokott (Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union), Inken Gallner (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts), Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Ruhr-Universität Bochum) und Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Jens Diener. Prof. Dr. Dominik Brodowski moderierte die Podiumsdiskussion.
Begleitet wurde die Diskussion von einem kompetenten Publikum, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rat, Parlament und Kommission sowie deutschen Richtern, unter ihnen der Präsident des saarländischen Landesarbeitsgerichts, Dr. Karl-Werner Dörr, und vielen weiteren Gästen aus Politik und Gesellschaft, die sich an dem Diskurs beteiligten.
Den Veranstaltungsbericht mit ausführlichen Informationen zum Europa-Gespräch vom 16.11.2022 finden sie hier.
In Zusammenarbeit der juristischen Fakultäten der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Universität des Saarlandes fand im Zeitraum vom 03.10. – 09.10.2022 das 6. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht in Tiflis (Georgien) statt. Dieses stellte nach einer Corona-bedingten Pause eine Fortsetzung der langjährigen Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung und Festigung des postsowjetischen, georgischen Zivilrechts unter Zugrundelegung der rechtsvergleichenden Methode dar.
Unter dem bewusst allgemein gehaltenen Titel „Allgemeines Zivilrecht und einige Überlegungen im Lichte der Rechtsvergleichung“ wurden dabei die laufenden Forschungsarbeiten der jeweiligen Teilnehmer unter rechtsvergleichender Perspektive vor- und zur Diskussion gestellt. Zudem wurden die Eckpfeiler für die künftige Zusammenarbeit der beiden Universitäten gesetzt und das weitere Vorgehen im Rahmen der Kooperation koordiniert.
Frau Professor Chiusi reiste hierzu mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern Christopher Ries, Ass. jur., Daniela Wolff, Ass. jur., und Tilman Sutor, Dipl. jur., nach Georgien und eröffnete das Kolloquium mit einem Vortrag zum Thema „Zu Wechselwirkungen zwischen EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des EuGH und der nationaler Gerichte“. Dabei verdeutlichte sie anlässlich des seitens Georgiens jüngst eingereichten Antrages auf EU-Mitgliedschaft anhand des Beispiels der Fälle „Paletta-I“ und „Paletta-II“ mögliche perspektivische Schwierigkeiten, die für die Rechtsordnung und Jurisdiktion eines Mitgliedsstaates im Geltungsbereich des Unionsrechts relevant sein können.
Sodann sprach Prof. Dr. Bessarion Zoidze über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts in Georgien.
Unter dem Titel „Zurück zur „Orbite“: Rückkehr des georgischen Wirtschaftsrechts zu der kontinental-europäischen Rechtsfamilie im Lichte des europäischen supranationalen Unternehmensrechts“ erläuterte Prof. Dr. Irakli Burduli im Anschluss aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des georgischen, postsowjetischen Unternehmensrechts.
Es folgten zwei rechtsvergleichende Vorträge zu Themen des Privatversicherungsrechts. Ass. jur. Daniela Wolff stellte dabei im Rahmen ihres Vortrages die systematischen Unterschiede der Regelungen dar, die der Direktanspruch gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer in der deutschen und georgischen Rechtsordnung erfahren hat. Assoz. Prof. Dr. Natalia Mozonelidze erläuterte sodann unter dem Titel „Bedeutung des Prämienzahlungszeitpunkts als Hauptelement des Versicherungsvertrags und damit zusammenhängende Problematik“ das zwischen dem deutschen und georgischen Recht divergierende dogmatische Verständnis der Erstprämie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsnatur.
Im Anschluss folgten die Beiträge von Ass. jur. Christopher Ries „Zum subjektiven und objektiven Verschulden im Deliktsrecht“ und von Assoz. Prof. Dr. Sergi Djorbenadze „Zum Ehrenschutz in Georgien unter Berücksichtigung von Verleumdung in sozialen Medien“. Beide Vorträge gingen dabei rechtsvergleichend auf die Rechtslage de lege lata ein und zeigten mögliche künftige Entwicklungen auf.
Den Abschluss fand das Kolloquium mit den rechtsvergleichenden Erläuterungen zum Thema „Billigkeitsausgleich für unentgeltliche Leistungen zwischen Schenkungsrecht und Familienrecht“ von Dipl. jur. Tilman Sutor, der mögliche Lösungswege für die Problematik des Ausgleichs von Zuwendungen im Rahmen von persönlichen Näheverhältnissen aufzeigte.
Am 8. Juli 2022 hat Professor Chiusi den XXVI Congresso Iberoamericano de Derecho Romano mit einem Vortrag zum Thema „Lugar de la memoria y derecho romano“ eröffnet.
Der Kongress fand an der Universität Jaume I in Castellón de la Plana, Spanien, statt und wurde von der Asociación Iberoamericano de Derecho Romano (AIDROM) organisiert. Dem Verein gehören Professoren aus Spanien, Portugal und ganz Südamerika an; er hat das Ziel das Studium des römischen Rechts und seine Einflüsse auf die europäische und südamerikanische Gesetzgebung zu fördern. Der Kongress, der zugleich dem Andenken von Prof. Dr. Enrique Gómez Royo diente, fand in Präsenz statt, wobei auch eine digitale Teilnahme möglich war.
101. Deutscher Juristen-Fakultätentag
Am 23. und 24. Juni 2022 fand unter der Leitung der Vorsitzenden Professor Chiusi zum ersten Mal der 101. Deutsche Juristen-Fakultätentag in Saarbrücken statt. Die Veranstaltung am 24. Juni wurde durch Grußworte des Präsidenten der Universität des Saarlandes, Prof. Dr. Manfred Schmitt, der Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie des Vorsitzenden der Bundesjustizministerkonferenz, bayerischer Staatsminister Georg Eisenreich, der digital zugeschaltet war, eröffnet. Die Diskussion betraf die Themen: Digitalisierung in der juristischen Ausbildung; Anspruch, Ziel und Organisation der Examensvorbereitung an den juristischen Fakultäten (Beschluß 2022/I); Beteiligung der juristischen Fakultäten an der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Beschluß 2022/II); Auswirkungen der Verlängerung der Regelstudienzeit auf den Freiversuch (Beschluß 2022/III); Anerkennung von im Ausland erbrachten studentischen Leistungen; WissZeitVG und Nachwuchsförderung aus Sicht der juristischen Fakultäten. Vorausgegangen war am 23. Juni der wissenschaftspolitische Abend in dem schönen Rahmen des Restaurants Schloss Halberg mit dem Vortrag der Generalanwältin am EuGH, Prof. Dr. Dr. h.c. Juliane Kokott, zum Thema „Der EuGH als Verfassungsgericht“.
Professor Chiusi sprach Anfang Juni 2022 bei der 11. Jura-Bundesfachschaftentagung in Hamburg ein Grußwort. Unter Bezugnahme auf die Wurzel der europäischen Universität betonte sie die ideelle Gemeinschaft zwischen Professorenschaft und Studentenschaft, hob die Vorteile der deutschen juristischen Ausbildung im europäischen Vergleich hervor und sprach sich dafür aus, die gute Zusammenarbeit zwischen DJFT und Bundesfachschaft weiterhin zu pflegen.
Im Rahmen der Tagung nahm sie zusammen mit Stephan Hackert (Justizministerium NRW), Dr. Heino Kirchner (Bundesministerium für Justiz), Johanna Eyser (Vizepräsidentin der RAK Berlin) und Alessandra von Krause (Bundesfachschaft) auch an einer Podiumsdiskussion zu Themen der juristischen Ausbildung teil.
Im Rahmen des 10. Europarechtlichen Symposions, das vom Bundesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband am 12. und 13. Mai 2022 im Bundesarbeitsgericht in Erfurt veranstaltet wurde, referierte Professor Chiusi zum Thema „Rechtsprechung des EuGH und EU-Gesetzgebung“ und stellte damit erste Ergebnisse ihres Forschungsprojekts zum kausalen Verhältnis der Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Normsetzung in den Bereichen des Wirtschaftsrechts vor.
Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden in der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ sowie auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht. Weitere Informationen zum Europarechtlichen Symposion finden Sie hier.