Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi nahm vom 05. bis 24.02.2024 eine Gastprofessur an der Universidad Autónoma de Madrid wahr. Als Gast des Lehrstuhls für Römisches Recht, deren Inhaberin Prof. Dr. María del Pilar Pérez Álvarez ist, hielt sie Vorlesungen im Römischen Recht, Zivilrecht und europäischen Recht.
Im Rahmen des Madrider Aufenthalts wurde sie auch von dem Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht der Universidad Complutense de Madrid, Prof. Dr. Francisco Javier Paricio Serrano, eingeladen, um einen Vortrag zu halten. Dieser fand am 21.02.2024 unter dem Titel „La Jurisprudencia del Tribunal de Justicia de las Comunidades Europeas (TJCE) y sua influencia sobre la legislacion de la Unión Europea“ statt.
Am 26.01.2024 fand unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi eine Exkursion des Instituts für Europäisches Recht zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe statt. Daran haben die Studenten des vom IER organisierten Master-Studiengangs „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“, Erasmus-Studenten der Fakultät sowie Mitarbeiter des IER teilgenommen.
Nach einer Führung durch das Gerichtsgebäude von Herrn Richter am Landgericht Walkenhorst hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, einer Sitzung des V Zivilsenats des BGH beizuwohnen, welche sich mit der Kostenverteilung von Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigte. Am Bundesverfassungsgericht erhielten sie eine informative Führung von Herrn Richter am Oberlandesgericht Dr. Oberscheidt, der der Gruppe sowohl historische Hintergründe als auch die aktuelle Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts nahebrachte.
Die Exkursion wurde sodann mit einem Ausflug nach Neustadt an der Weinstraße abgerundet.
Prof. Dr. Margarita Fuenteseca (Univ. zu Vigo) besuchte vom 08.-10.01.2024 den Lehrstuhl für Zivilrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi und das Institut für Europäisches Recht.
Am Dienstag, den 09.01.2024, referierte sie im Rahmen des Seminars zum Römischen Privatrecht zur Verpfändung von Grundstücken in Rom. Am 10.01.2024 hielt sie in der Vorlesungsreihe „Rechtsvergleichung“ einen Vortrag bezüglich der spanischen Verfassung von 1978 und den Quellen des spanischen Rechts.
In Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der Zhongnan University of Economics and Law, Wuhan fand am 22.-23.11.2023 das Seminar „Deutsch-Chinesische Rechtsgespräche“ am Institut für Europäisches Recht der rechtswissenschaftlichen Fakultät statt.
Teilnehmer der Konferenz waren auf Seiten des Inst. f. Eur. Recht Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi und Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. Publ. Dr. h.c. mult. Martinek. Die chinesische Delegation bestand aus Herrn Prof. Dr. Baifeng CHEN (Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät Wuhan), Frau Ass. Prof. Chunxia GONG, Herrn Dachuang CHEN, Frau Rong HE, Frau Ass. Prof. Jie LUO. Digital wurden der Dekan der Universität Rom „La Sapienza“ Herr Prof. Dr. Oliviero Diliberto und Frau Prof. Dr. Sofia HUANG (ZUEL) zugeschaltet.
Thema des Seminars war die Vertiefung der seit 27 Jahren bestehenden Kooperation des Inst. f. Eur. Recht und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der ZUEL hinsichtlich des Masterstudiengangs „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“, welcher durch das IER organisiert und von chinesischen Studenten gut besucht wird. Darüber hinaus wurde durch den Beitrag von Prof. Dr. Diliberto eine trilaterale Form der Kooperation zwischen dem Inst. f. Eur. der UdS, der rechtswissenschaftlichen Fakultät der ZUEL und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Rom „La Sapienza“ beschlossen. Für das Frühjahr 2024 ist schon eine trilaterale Tagung in Rom geplant.
v.l. Prof. Dr. iur. Dr. rer. Publ. Dr. h.c. mult. Martinek, Prof. Dr. Baifeng CHEN, Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi nahm zusammen mit den Mitarbeitern Victoria Roth, aus dem Institut für Europäisches Recht und Marvin Hell vom 14.–17.11.2023 an der Konferenz „Kodifikationen des Obligationenrechts im 20. Jahrhundert bis zum 2. Weltkrieg“ an der Universität Warschau teil. Die zum Teil durch die „Ostpartnerschaft“ des DAAD finanzierte Tagung wurde von Prof. Tomasz Giaro (Dekan der Univ. Warschau) und Prof. Chiusi organisiert. Weitere Teilnehmer waren Dr. hab. Jan Rudnicki (Univ. Warschau), Václav Dvorský (Univ. Prag), Dr. Witold Borysiak (Univ. Warschau), Dr. Aleksander Grebieniow (Univ. Warschau), Dr. Jan Andrzejewski (Univ. Posen), Michal Tutaj (Univ. Warschau) und Dr. Grzegorz Blicharz (Univ. Kraukau). Darüber hinaus nahmen Dr. Joanna Kruszynska Kola (Univ. Posen) und Igor Adamczyk (Univ. Warschau) digital teil.
Prof. Chiusi hielt einen Vortrag mit dem Thema „Zur Genese und Merkmale des italienischen Codice Civile“, in dem sie über die Entwicklungsgeschichte der italienischen Zivilrechtskodifikationen und den Charakter des Codice Civile referierte.
Der Vortrag von Victoria Roth „Das polnische, deutsche und französische Deliktsrecht: rechtsvergleichende Betrachtung“, beschäftigte sich mit den besonderen deliktischen Haftungsnormen der drei Kodifikationen und dem Charakter des polnischen Deliktsrechts.
Der Vortrag von Marvin Hell „Historisch-rechtsvergleichende Anmerkungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag im Polnischen Obligationenrecht und im BGB“ behandelte die Frage nach einem möglichen Einfluss des BGB auf die entsprechenden Normen der polnischen Kodifikation.
Die Tagung war Teil eines größeren Projekts zum Polnischen Obligationenrechts von 1933. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Rechtsvergleichung des Polnischen Obligationenrechts mit anderen zeitgenössischen Kodifikationen Europas wie dem BGB, dem Code Civil und dem Schweizer Obligationenrecht gelegt, mit dem Ziel, den Charakter und die Inspirationsquellen dieses Gesetzbuches zu ergründen.
v.l. Mateusz Nocun, Dr. Witold Borysiak, Victoria Roth, Prof. Dr. Tomasz Giaro, Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi, Václav Dvorský, Marvin Hell
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi nahm vom 02.-03.11.2023 gemeinsam mit Prof. Paul du Plessis (Univ. Edinburgh), Prof. Dr. Fausto Giumetti (Univ. Neapel) und Prof. Dr. Carmen Lopez-Rendo (Univ. Oviedo) am Internationalen Seminar der Universität Vigo teil. Die Veranstaltung konnte von dem Publikum, welches hauptsächlich aus Spanien und Südamerika stammte, auch digital verfolgt werden. Zu diesem Anlass hielt Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi einen Vortrag mit dem Titel „Observaciones sobre fides y derecho en Roma“.
In enger Kooperation zwischen den juristischen Fakultäten der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Universität des Saarlandes fand am 25. und 26. Oktober 2023 in Saarbrücken das 6. Deutsch-Georgische Kolloquium im Privatrecht statt. An dem Kolloquium nahmen Tamar Zambakhidze (Richterin am Obersten Gerichtshof Georgiens), Natia Gudjabidze (Richterin am Obersten Gerichtshof Georgiens), Prof. Dr. Irakli Burduli, Assoz. Prof. Dr. Giorgi Rusiashvili, Prof. Dr. Bessarion Zoidze, Prof. Dr. Zurab Dzlierishvili (Richter am Obersten Gerichtshof Georgiens) von der Universität Tiflis sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Christina Backes, Tilman Sutor von der Universität des Saarlandes teil.
Das allgemeine Thema des Kolloquiums war die Rechtsfortbildung im georgischen Schadensersatzrecht. Durch intensive Diskussionen zwischen den Wissenschaftlern und den Richtern des Obersten Gerichtshofs Georgiens wurden entscheidende Weichen gestellt, die eine bedeutsame Weiterentwicklung im Bereich des deliktischen Schadensersatzrechts in Georgien in Gang gesetzt haben.
Anlässlich des 40. Jubiläums der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis (Georgien) und der Universität des Saarlandes wurde am 18. Oktober 2023 eine Delegation der Universität des Saarlandes unter der Leitung von Herr Prof. Dr. Cornelius König, dem Vizepräsidenten für Internationalisierung und Europa, sowie Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi als Sonderbeauftragte der Universität des Saarlandes für wissenschaftliche Beziehungen mit Georgien in die georgische Hauptstadt entsandt.
Im Zuge dieses festlichen Anlasses erhielt Herr Prof. Dr. König die Goldene Ehrenmedaille der Universität Tiflis.
Ebenfalls wurde Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi im Rahmen dieser Feierlichkeiten mit der Goldenen Ehrenmedaille der Universität Tiflis geehrt. Diese bedeutende Auszeichnung würdigt ihre Leistungen sowie ihr besonderes Engagement im Rahmen der akademischen Beziehungen zwischen der Universität des Saarlandes und der Universität Tiflis.
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi hat vom 14.-16.07.2023 am internationalen Blockseminar „Rechtsfähigkeit“ im Benediktinerinnenkloster auf der Fraueninsel im Chiemsee, welches von Prof. Dr. Jörg Neuner veranstaltet wurde, teilgenommen.
Das Seminar beschäftigte sich mit Fragen zum Begriff der natürlichen und der juristischen Person. Im Programm waren Vorträge über die Rechtsstellung des Nasciturus und des Verstorbenen sowie über den Schutz der Tiere und der Natur. Außerdem wurde das Problem der Haftung von KI-Systemen eingehend erörtert.
Prof. Chiusi hielt einen Vortrag zur „Entwicklungsgeschichte des Personenbegriffs“. Begleitet wurde sie von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Tilman Sutor, der einige Aspekte seiner Dissertation unter dem Titel „Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsrecht“ präsentierte.
Im Rahmen der traditionellen Sommer-Exkursion am 06. Juli 2023 des LL.M.-Studiengangs „Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung“ unternahmen die Studierenden des Masterstudiengangs sowie Erasmus-Studenten der Fakultät eine Exkursion zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi und einigen Mitarbeitern ihres Lehrstuhls (Tilman Sutor, Florian Friedrichs, Marvin Hell und Gerrit Hüls). In Luxemburg angekommen, erwartete sie ein anspruchsvolles Programm.
Masterstudierende und Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi (mittig)
Ein Höhepunkt der Exkursion war das Beiwohnen an der mündlichen Verhandlung im „Grande Salle“ des EuGH zur Rechtsache C-387/22 Nord Vest Pro Sani Pro. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob die Bestimmungen des Unionsrechts einer nationalen (hier: rumänischen) Regelung entgegenstehen, die es dem Mitgliedstaat erlaubt, nationale Unternehmen, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats tätig sind, steuerlich anders zu behandeln als nationale Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten der Union tätig sind. Die Klägerin, eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL), die hauptsächlich in Österreich und Deutschland tätig ist, profitiert dadurch nicht von den Steuerbefreiungen, die anderen rumänischen Unternehmen im Baugewerbe gewährt werden.
v.li.: Marvin Hell, Gerrit Hüls, Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Tilman Sutor, Florian Friedrichs
Nach der Verhandlung hatten Prof. Dr. Dr. h.c. Chiusi, ihre Mitarbeiter und die Studierenden die Gelegenheit, sich im „Salle Visiteurs“ mit Prof. Dr. Dres. h.c. Juliane Kokott, Generalanwältin am EuGH, zu einem Gespräch zu treffen und Fragen rund um die Tätigkeit bei der Generalanwaltschaft zu stellen. Anschließend lud Frau GA Kokott alle zu einem Mittagessen am Gerichtshof ein, bei dem die Möglichkeit bestand, mit ihr Fragen zum europäischen Recht zu diskutieren.
Die Rückfahrt nach Saarbrücken bot die Gelegenheit, den ausländischen Studierenden, die teilweise aus Ländern außerhalb Europas wie Kolumbien, Chile, China, Armenien und Syrien stammen, die Kulturlandschaft Mosel-Saar näher zu bringen.